Familienbeihilfe NEU – Höhe und Anspruch auf Kinderbeihilfe in Österreich

Die Familienbeihilfe in Österreich: Alle Informationen zum Antrag, Anspruch, der Höhe und der Berechnung der Kinderbeihilfe finden Sie hier!

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Familienbeihilfe und Kindergeld in Österreich

Kindergeld - Quelle: pixabay.com

Die Familienbeihilfe in Österreich (auch Kinderbeihilfe oder Kindergeld genannt) beträgt seit 2018 pro Kind ab der Geburt 114,00 Euro, ab 3 Jahren 121,90 Euro, ab 10 Jahren 141,50 Euro und ab 19 Jahren 165,10 Euro.

Die Familienbeihilfe (Kinderbeihilfe oder Kindergeld) ist eine finanzielle Unterstützung für Familien in Österreich. Die Beantragung erfolgt mittlerweile online und damit sehr zeitnah. Allerdings sind dafür auch das Kindergeld, sowie andere Faktoren zu berücksichtigen. Beispielsweise ist die Anzahl der Geschwister relevant. Auch die Frage, ob vielleicht schon eine Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes vorliegt, muss geklärt werden. Eine schwere Behinderung des Kindes ist ebenfalls entscheidend, für die Höhe der Familienbeihilfe.

Die Beantragung der Familienbeihilfe

Die Beantragung der Familienbeihilfe bzw. Kinderbeihilfe erfolgt mittlerweile mit Hilfe des Internets. Dafür wird das entsprechende Dokument online aufgerufen und anschließend heruntergeladen. Der Antrag wird nun ausgedruckt und händisch ausgefüllt. Dabei muss beispielsweise die Anzahl der Geschwister angegeben werden, da dies die so genannte Geschwisterstaffelung beeinflusst. Das Formular für das Kindergeld muss mit der Familienbeihilfe abgeben werden. Erfolgt eine Bewilligung, wird diese in Kürze ausgezahlt.

Die Höhe der Familienbeihilfe

Die Höhe der Familien- oder Kinderbeihilfe orientiert sich zunächst einmal daran, wie alt das Kind ist. Dabei gilt die folgende Staffelung:

Alter des KindesFamilienbeihilfe pro Monat
ab Geburt114 Euro
ab 3 Jahren121,90 Euro
ab 10 Jahren141,50 Euro
ab 19 Jahren165,10 Euro

Sobald das Kind volljährig ist, wird das Kindergeld nur noch unter zusätzlichen Voraussetzungen bewilligt. Dafür muss sich das Kind in einer Berufsausbildung befinden. Dabei kann es sich um eine Lehre, ein Studium oder die Schule handeln. Die Familienbeihilfe wird jedoch immer nur bis zum 24. Geburtstag bewilligt. Auch wenn sich das Kind zu diesem Zeitpunkt noch in einer Berufsausbildung befindet, kann sich nicht mehr bewilligt werden. Es handelt sich somit um eine feste Grenze.

Nur in wenigen Fällen, wird sie um ein Jahr angehoben. Die Bewilligung erfolgt dann bis zum 25. Geburtstag. Auch eine Bewilligung bis zum 26. Geburtstag ist in Ausnahmefällen möglich.

Die Geschwisterstaffelung

Neben dem Alter des Kindes, sind auch die Geschwister entscheidend für die Familienbeihilfe. Denn je mehr Geschwister vorhanden sind, desto höher fällt diese aus. Diese Erhöhung ist im Folgenden dargestellt. Die Angaben beziehen sich dabei auf jeweils einen Monat.

GeschwisterstaffelBeihilfe pro Kind / Monat
2 Kinder7,10 Euro
3 Kinder17,40 Euro
4 Kinder26,50 Euro
5 Kinder32 Euro
6 Kinder35,70 Euro
7 Kinder +52,00 Euro

Die erhöhte Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe kann erhöht werden, wenn das Kind unter einer Behinderung leidet. Diese muss allerdings mindestens 50 % betragen. Damit handelt es sich um eine schwere Beeinträchtigung.

Diese Regelung gilt seit dem Jahr 2014 und soll Kinder schützen, die durch ihre Behinderung nicht in der Lage dazu sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Die erhöhte Familienbeihilfe beträgt 150 Euro pro Monat, zusätzlich zu dem Standardbetrag.

Die Familienbeihilfe für volljährige Kinder

Die Familienbeihilfe wird immer noch bewilligt, wenn das Kind bereits volljährig ist. Dafür muss es allerdings eine Berufsausbildung absolvieren. Wie bereits erwähnt, endet die Familienbeihilfe allerdings mit dem 24. Geburtstag.

Wenn sich das Kind nach seiner Berufsausbildung noch fortbildet, kann diese Grenze überschritten werden. Die Bewilligung ist dann sogar bis zum 26. Geburtstag möglich.
Zwischen dem Abschluss der Berufsausbildung und dem Beginn der Weiterbildung darf allerdings kein großer zeitlicher Abstand liegen. Gewünscht wird ein nahtloser Übergang.

Eine Verlängerung auf den 25. Geburtstag ist möglich, wenn das Kind den Präsenz- oder Zivildienst absolviert hat oder zum aktuellen Zeitpunkt schwanger ist/bereits ein Kind bekommen hat. Auch bei einer erheblichen Behinderung wird erfolgt die Anhebung um ein Jahr.

Wenn das Kind zwar volljährig aber noch nicht das 21. Lebensjahr überschritten hat und keinen Präsenz- oder Zivildienst geleistet hat, kann der Anspruch noch bestehen, wenn es beim Arbeitsmarktservice als arbeitssuchend vermerkt wurde. Denn es wird dann damit gerechnet, dass das Kind in naher Zukunft eine Anstellung finden wird.

Ist das Kind dauernd erwerbsunfähig, besteht keine Altersgrenze. Hieran sind jedoch relativ viele Vorraussetzungen geknüpft.

Erwerbstätige Kinder und Einkommensgrenze

Die Familienbeihilfe kann nicht mehr bewilligt werden, wenn das Einkommen des Kindes 8.725 Euro/Jahr übersteigt. Entschädigungen aus Lehrverhältnissen werden dabei nicht berücksichtigt. Ebenso wenig spielen bei der Berechnung die Waisenpensionen eine Rolle.

Die Familienbeihilfe für EU-Bürger

Die EU Bürger sind den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Internationale Abkommen und EU Regelungen haben dies beschlossen. Dies betrifft auch die soziale Sicherheit und damit die Familienbeihilfe.

Allerdings müssen auch die EU Bürger sich an das so genannte Beschäftigungsprinzip halten. Es muss jedoch nicht nur überprüft werden, wo die Eltern beschäftigt sind, sondern auch wo sich der Wohnsitz befindet. Im Zweifel könnten ansonsten Ansprüche in mehreren Ländern bestehen, wenn die Mutter und der Vater unterschiedliche Nationalitäten hätten.

Die Familienleistungen müssen dann von dem Land übernommen werden, in welchem sich die Kinder dauerhaft aufhalten.

Berechnung der Familien und Kinderbeihilfe

Im Folgenden soll eine kurze Rechnung zeigen, wie die Familienbeihilfe korrekt berechnet wird.

In einer Familie leben zwei Kinder. Sie sind 10 und 14 Jahre alt. Das ältere Kind hat eine Behinderung. Diese wurde mit einem Behinderungsgrad von 60 Prozent eingestuft. Die Familie erhält somit für das 10 jährige Kind 141,50 Euro. Für das bereits 14 jährige Kind, wird der gleiche Betrag fällig.

Dadurch, dass die Familie zwei Kinder hat, stehen ihnen außerdem zusätzliche 7,10 Euro/ Monat/Kind zu. Das ältere Kind hat eine Behinderung, welche über den geforderten 50 Prozent liegt. Damit erhält die Familie jeden Monat noch einmal 150 Euro.

Dies ergibt: 141,50 Euro + 141,50 Euro+ 2x 7,10 Euro +150 = 447,20 Euro/Monat. Der Familie stehen jeden Monat 435,80 Euro an Familienbeihilfe zu.

Familienbeihilfe-Rechner

Mit diesem kostenlosen Online-Rechner können Sie die Höhe der Kinderbeihilfe online berechnen:

Familienbeihilfe-Rechner

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Alle Angaben ohne Gewähr!

Weitere Informationen zum Kindergeld und der Kinderbeihilfe finden Sie auf der Website des Familienministeriums Österreich oder auf help.gv.at.

Wenn Sie Informationen zur Familienbeihilfe im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung suchen, finden Sie hier eine Hilfe online.