Vaterschaftstest – Hilfe, Tipps und Rechtliches

Das sollten Sie über den Vaterschaftstest wissen. Tipps, Hilfe und Rechtliches finden Sie hier zum Nachlesen.

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Vaterschaftstest per DNA Analyse

Vaterschaftstest | bigstock.at, ID: 146652002

Der Vaterschaftstest hat die Aufgabe mit Hilfe der DNA Analyse festzustellen, ob ein Vaterschaftverhältnis zu einem Kind besteht. Dafür werden molekularbiologische Methoden genutzt. Es handelt sich schließlich um ein menschliches Recht und ein Grundbedürfnis, zu wissen, ob eine Vaterschaft tatsächlich vorliegt oder nicht.

Der Vaterschaftstest – darauf sollte man achten!

Kuckuckskinder gibt es auch heute noch: Kuckuckskinder sind Kinder, die von ihrem rechtlichen, nicht jedoch leiblichen Vater groß gezogen werden. Dieser ist über die nicht bestehende Vaterschaft jedoch im Unklaren.

Statistiken schätzen, dass etwa 8 Prozent aller Kinder so genante Kuckuckskinder sind. Die meisten Väter sind vollkommen ahnungslos und würden die Vaterschaft niemals in Frage stellen. Wenn allerdings doch ein Verdacht aufkommt und erste Zweifel an der Vaterschaft bestehen, kann ein Vaterschaftstest diese aufklären.

Ein Vaterschaftstest hat weitreichende Folgen

Ein Vaterschaftstest ist allerdings nicht gerade kostengünstig. Auch rechtliche Konsequenzen können sich aus ihm ergeben. Deshalb wird er meist als eine Art „letztes Mittel“ durchgeführt.
Wird allerdings Unterhalt für das Kind gezahlt, das in Wirklichkeit gar nicht das eigene ist, hat das auch erhebliche finanzielle Folgen. Die Klärung der Vaterschaft könnte in diesem Fall sogar Geld sparen.

Die drei Möglichkeiten Vater zu werden

Rein rechtlich betrachtet, gibt es drei Möglichkeiten wie ein Mann Vater werden kann. Wenn er zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, kommt die so genannte Ehelichkeitsvermutung zum Zug. Es wird also angenommen, dass der Ehemann auch der Vater des Kindes ist. Aber auch durch die Anerkennung der Vaterschaft, kann ein Mann zum Vater werden. Letztendlich kann die Vaterschaft auch gerichtlich festgestellt werden.

So kann es schnell dazu kommen, dass ein Mann zwar der rechtliche, nicht jedoch der biologische Vater eines Kindes wird.

Die zweijährige Bestreitungs- und Klagefrist

Ab der Geburt des Kindes läuft eine Frist von zwei Jahren. Wenn in dieser Zeit Bedenken oder begründete Zweifel an der Vaterschaft auftreten, kann ein Antrag bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht werden. In diesem Antrag kann die eheliche Geburt bestritten werden. Auch die rechtliche Unwirksamkeit des Vaterschaftsanerkenntnisses kann erfolgen.

Bei Nichtbestehen der Vaterschaft: Ersatzforderungen

Wenn tatsächlich ein Vaterschaftsausschluss erfolgt, können Ersatzforderungen geltend gemacht werden. So kann der Unterhalt von der Mutter des Kindes zurückgefordert werden. Auch gegen den tatsächlichen leiblichen Vater bestehen diese Ansprüche, wenn dieser denn bekannt ist.

Allerdings muss der rechtliche Vater weiterhin den Unterhalt bereitstellen, bis der leibliche Vater gefunden ist. Die Unterhaltspflicht erlischt somit erst, wenn das Vaterschaftsanerkenntnis als rechtsunwirksam erklärt wurde.

Das Recht des Kindes auf einen Vaterschaftstest

Bei der Klärung der Vaterschaft gilt es somit auch rechtliche Aspekte zu beachten. Besonders wichtig ist es, dabei immer auf dem neusten Stand zu sein.

Das Familienrechtsgesetz hält mittlerweile etwa die Neuerung bereit, dass auch das Kind die biologische Verwandtschaft zu seinem Vater testen lassen darf. Kommen somit im Laufe der Jahre Zweifel auf, ob es sich bei dem rechtlichen Vater auch um den biologischen Vater handelt, hat das Kind das Recht auf einen Vaterschaftstest.

Diese Regelung wurde eingeführt, da äußerliche Abweichungen, wie etwa die Haarfarbe oder der Körperbau bei einem Säugling noch nicht wirklich feststellbar sind. Mit voranschreitendem Alter zeigen sich solche Unterschiede zwischen dem Vater und dem Kind jedoch.

Das Vätertauschverfahren

Der §163e ABGB regelt das so genannte Vätertauschverfahren. Es kommt zur Anwendung, wenn das minderjährige Kind den bisherigen rechtlichen Vater aus seiner Position beseitigen möchte.

Anschließend kann die Vaterschaft von einem anderen Mann begründet werden, ohne dass dafür ein neues gerichtliches Verfahren eingeleitet werden muss. Vertreten wird das Kind dabei durch einen Jugendwohlfahrtsträger, da es schließlich noch nicht volljährig ist.

Allerdings bestehen für das Vätertauschverfahren zwingende Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.

  • Die Mutter muss einen anderen Mann als Vater bezeichnen und dieser muss die Vaterschaft anerkennen.
  • Das Kind muss zu diesem Zeitpunkt immer noch minderjährig sein.

Der Vaterschaftstest sollte gut überlegt sein

Ein Vaterschaftstest kann ein weitreichender Vorgang sein. Denn er hat für die Betroffenen rechtliche Folgen. Ein Gerichtsprozess kann außerdem sehr langwierig und kostenintensiv sein. Es sollte deshalb bereits vorab versucht werden, eine friedliche Einigung zu finden. So können alle Beteiligten nicht nur Geld, sondern auch Nerven sparen. Wenn die Vaterschaft in Frage gestellt wird, sind darin häufig auch Psychologen, Therapeuten und Juristen involviert. Auch der Einsatz von Mediatoren kann sinnvoll sein, damit die eventuell neuen Familienverhältnisse möglichst reibungslos entstehen können.

Der Vaterschaftstest zur Klärung genetischer Erkrankungen

Der Vaterschaftstest ist auch deshalb sinnvoll, weil dadurch womöglich vorhandene genetisch bedingte Erkrankungen oder Krankheitsrisiken geklärt werden können. Wenn bei dem biologischen Vater eine solche Erkrankung vorliegt, die einer Behandlung benötigt, muss das Kind davon frühzeitig erfahren. Denn fast alle Krankheiten lassen sich in einem frühen Stadium deutlich besser behandeln. Teilweise kann auch eine Vorsorge gestartet werden, damit sich die Krankheit sich gar nicht erst entwickeln kann.

Die Rechte der Väter und Kinder

Die rechtlichen Väter brauchen nicht die Zustimmung der Mutter, um die genetische Abstammung des Kindes überprüfen zu lassen. Auch das Kind selbst, braucht diese nicht. Schließlich hat es ein Recht darauf zu erfahren, wer sein Vater ist.

Es sollte noch erwähnt werden, dass ein privater Vaterschaftstest nicht als gerichtliches Beweismittel zugelassen ist. Denn in diesem Fall kann nicht sichergestellt werden, woher die verwendete Probe stammt. Das verwertbare Gutachten wird von dem Gericht durchgeführt. Dafür werden geeignete Sachverständige beauftragt.

Weitere Informationen zum Vaterschaftstest finden Sie hier: