Pflegekind aufnehmen – Infos, Hilfe & Tipps – Pflegefamilie

Ein Pflegekind aufnehmen – das sollten Sie wissen! Alle Tipps, Hilfen und Informationen rund um das Pflegekind finden Sie hier

Nehmen Sie sich 3 Minuten Zeit und lesen Sie diesen Beitrag aufmerksam durch!

Kind mit Blume

Kind mit Blume (Quelle: pixabay.com)

Ein Pflegekind aufnehmen – das sollten Sie wissen! Alle Tipps, Hilfen und Informationen rund um das Pflegekind finden Sie hier online!

Das Aufnehmen eines Pflegekindes

Die Aufnahme eines Pflegekindes ist eine schöne Sache. Sie stellt eine gute Alternative zur Adoption dar. Denn eine Pflegeschaft unterscheidet sich in einem großen Punkt von der Adoption. Anders als bei dieser, nimmt die Pflegestelle das Kind auf Zeit auf.

Viele Paare wünschen sich Kinder, können aber leider keine eigenen bekommen. Vielleicht ist einer der Partner zeugungsunfähig, oder aber beide der Partner. Möglicherweise entscheidet sich ein Paar auch aufgrund vererbbarer Krankheiten gegen ein eigenes Kind. Das Geld für eine künstliche Befruchtung fehlt manchen Paaren. Andere trauen sich den Eingriff nicht zu oder das Austragen eines Kindes. Natürlich können auch weitere Gründe vorherrschen.

Hier kommen dann sowohl die Adoption als auch die Pflegeschaft ins Spiel. Sie geben diesen Paaren eine wundervolle Chance. Die Chance, dennoch den Traum einer eigenen Familie zu verwirklichen. Allerdings sollte dieser Schritt trotzdem gut durchdacht sein. Denn durch den Neuankömmling ändert sich das gesamte Leben. Damit Eltern und Pflegekind einen guten Start haben, erfahren Sie in diesem Ratgeber, worauf bei der Aufnahme zu achten ist. Der Einfachheit halber wird hier von einer Pflegeperson geschrieben. Die Informationen beziehen sich natürlich genauso auf Personen, die gemeinsam ein Pflegekind bei sich aufnehmen wollen.

Wie kann ich ein Pflegekind adoptieren?

Hierzu wenden Sie sich an das Jugendamt oder freie Träger. Diese sind für die Vermittlung von Pflegekindern zuständig. Jugendämter geben immer wieder Veranstaltungen. In diesen werden Informationen zur Pflegeschaft bekannt gegeben. Es ist sinnvoll, diese vorab zu besuchen.

Haben Sie sich dazu entschlossen, ein Pflegekind aufzunehmen, durchlaufen Sie einen Bewerbungsvorgang. Dieser ähnelt dem einer Adoption. Es kommen sehr viele schriftliche Vorgänge auf die Pflegeperson zu. Aber auch Gespräche, Besuche vom Jugendamt und ähnliches. Darauf wird später nochmals genauer eingegangen.

In welchen Familienformen soll das Pflegekind leben?

Eine Pflegeschaft darf sowohl ein gleichgeschlechtliches, als auch ein gegengeschlechtliches Paar aufnehmen. Auch alleinstehenden ist dies möglich. Die Familienform, in der die zukünftige Pflegeperson lebt, ist ebenfalls ohne Bedeutung. Auch wer in einer Wohngemeinschaft lebt, darf ein Kind aufnehmen.

Die aufnehmende Pflegestelle wird vorab gründlich geprüft. Im Wohle des Kindes wird sich dann für oder gegen die Stelle entschieden.

Worauf muss ich noch bei der Aufnahme achten?

  • Der Altersabstand zwischen Pflegeperson und Kind sollte in etwa dem natürlichen entsprechen.
  • Die Pflegeperson oder Personen sollten über regelmäßiges Einkommen verfügen.
  • Es ist wichtig, dass diese das Pflegekind auch ohne den Partner gut ernähren können.

Dennoch soll das Kind eine feste Bezugsperson haben. Das heißt, dass mindestens eine Pflegeperson ausreichend Zeit für das Kind haben muss. Der Staat gibt finanzielle Unterstützung. Diese dienen aber ausschließlich dem Wohl des Kindes.

Ein polizeiliches Führungszeugnis muss von den Pflegeeltern nachgewiesen werden. Ebenso ein Gesundheitsattest. Dieses soll vorweisen, dass die Pflegeperson gesundheitlich gut in der Lage ist, das Kind zu versorgen.

Die Pflegestelle muss genug Räumlichkeiten aufweisen, die groß genug für das Kind sind. Ein eigenes Zimmer, das nicht mit einem anderen Kind geteilt werden muss, ist keine Pflicht. Jedoch wäre es wünschenswert.

Die Wichtigkeit der Religionszugehörigkeit hängt davon ab, ob das Kind noch eine Herkunftsfamilie hat. Es ist möglich, dass diese den Wunsch hegt, das Kind nur an eine Familie abzugeben, die einer entsprechenden Religion zugehörig ist. Gehört die Pflegeperson einer Sekte an, erschwert das die Aufnahme eines Pflegekindes stark.

Ein weiterer wichtiger Punkt steht an, wenn die Pflegeperson bereits eigene Kinder hat. Dann ist vorab zu prüfen, ob sich die Kinder untereinander vertragen.

Das neue Leben mit dem Pflegekind

Anders als bei den meisten leiblichen Eltern, arbeiten die Pflegepersonen regelmäßig mit dem Jugendamt zusammen. Hat das Kind noch seine leiblichen Eltern, ist möglicherweise auch die Zusammenarbeit mit diesen von Bedeutung. Auf diese Weise bekommen sie Unterstützung von verschiedenen Seiten. In der Erziehung sind sie nicht auf sich allein gestellt.

Bei der Aufnahme eines Pflegekindes ist jedoch einiges zu bedenken!

Das Kind hat eine gewisse Vergangenheit hinter sich. Akzeptanz und entsprechender Umgang mit dieser ist als Pflegeperson wichtig. Die Vergangenheit kann sich auch noch heute auf das Kind auswirken. Es kann entsprechende Verhaltensweisen aufzeigen. Auch mit diesen umgehen zu können, ist sehr wichtig. Manche Pflegeschaften zerbrechen an diesen großen Aufgaben.

Wie bewerbe ich mich als Pflegeperson?

Die Pflegeperson wendet sich an die Vermittlungsstelle. Dort folgt ein genaues Kennenlernen. Es müssen eine große Anzahl von Fragebögen ausgefüllt werden. Es folgen mehrfache Gespräche mit den Fachkräften. Auch Seminare zur Vorbereitung stehen an. Mitarbeiter des Jugendamts möchten sich ein Bild von der Pflegestelle machen. Deshalb besuchen sie die Pflegeperson auch Zuhause.

Dem Jugendamt ist Offenheit der Pflegeperson sehr wichtig. Ihr werden viele Fragen zu privaten Themen gestellt. Hierzu zählen unter anderem die Familienplanung als auch die eigene Kindheit.

Sehr wichtig ist dem Jugendamt, zu erfahren, weshalb sich die Pflegeperson ein Pflegekind wünscht. Das Wohl des Kindes steht dem Jugendamt immer an erster Stelle.

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

Akzeptiert das Jugendamt die Pflegeperson, sendet sie dieser bald Post zu. Darin sind viele Informationen über das jeweilige Kind enthalten. Dazu zählt dessen Vorgeschichte. Aber auch Infos über seine leibliche Familie sind darin enthalten.

Nach der Zusendung der Informationen folgt die endgültige Entscheidung. Hierzu bekommt die Pflegeperson nochmals ausreichend Bedenkzeit. Es sollte nichts überstürzt werden. Es bleibt gut zu überlegen, ob man dieser großen Aufgabe gewachsen ist.